so oder so


Per aspera ad astra "Non est ad astra mollis e terris via"

(Über raue Pfade gelangt man zu den Sternen)


Montag

#24StundenPflege #OsteuropäischeFrauenalsHauhaltshilfenundPflegerinnen in Deutschland

#OsteuropäischeFrauenalsHauhaltshilfenundPflegerinnen in Deutschland


Wenn die Eltern oder Großeltern alt werden und nicht mehr alleine zurechtkommen, dann stellen sich viele Angehörigen die Frage, wie sie Hilfe und Unterstützung organisieren können. Pflegebedürftige Menschen wollen zumeist in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.


Eine Haushaltshilfe einzustellen ist für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die beste Lösung, um die Pflege zu Hause leisten zu können. Doch oft sind es keine fairen Rahmenbedingungen, unter denen die zumeist osteuropäischen Frauen in Deutschland arbeiten. Dabei gilt es die Interessen und Wünsche beider Seiten zu berücksichtigen.

Insbesondere müssen die Frauen in Deutschland angemessen bezahlt und sozial- und krankenversichert werden oder, wenn sie sich selbst versichern, die Bezahlung dementsprechend höher ausfallen muss. (Zumal es in dieser Konstellation oft nicht möglich ist, mal einen oder zwei Tage ganz frei zu bekommen, um sich mit Freunden oder Bekannten zu treffen, die nicht in unmittelbarer Umgebung leben.)
Gemessen daran, dass die Frauen oft Monate in fremder Umgebung leben und für die ihnen Anvertrauten da sein müssen, ist eine Netto-Mindestzahlung von 1800 € erforderlich. Fahrgelderstattung ist selbstverständlich.

Daneben müssen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu zählt, dass es sich bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege nicht um eine Rund-um-die-Uhr Betreuung handeln darf. Rechtlich vorgeschrieben ist eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden und die Einhaltung einer täglichen Mindestruhezeit von insgesamt elf Stunden. Außerdem muss ein freier Tag pro Woche gewährleistet sein.


Die Unterbringung der Kräfte ist oft katastrophal. Da ist es ein Raum mit abgestellten Möbeln, dort schlafen Frauen auf Matratzen auf der Erde, auf durchgelegenen Sofas etc. Oder das Bett besteht aus schlecht zusammen gehauenen Balken, bzw Brettern aus denen die Nägel oder Schrauben hervorstehen…


Oft sind es Kellerräume, die als Wohnraum dienen, die Schränke sind gefüllt mit abgelegter Kleidung.
Für wenige ist ein Fernseher oder mal ein Radio vorhanden. Bei vielen gibt es nichts davon. 
Ja, sogar die Zumutung, mit dem zu Pflegenden in einem Zimmer zu schlafen gibt es. Also absolute 24 –Stunden rund um die Uhr Pflege ohne das kleinste bisschen gewahrte Intimsphäre.

Es wird erwartet, dass die Kräfte rund um die Uhr willig auch den absurdesten Anordnungen Folge leisten.
Auch Klebezettel an Schränken oder Regalen machen mich wütend, wenn mir die Fotos gezeigt werden.

Genauso wird oft erwartet, dass die Frauen die gewohnte, oft sehr phantasielose und ungesunde Nahrungszubereitung nachvollziehen, dass sie auch jede Mahlzeit mitessen, ohne dass auf geschmackliche Bedürfnisse der Pflegenden Rücksicht genommen wird.

In vielen Hauhalten gibt es keinerlei Vorräte, was sehr verwunderlich ist, handelt es sich doch um Menschen, die oft noch den Krieg mitgemacht haben. Ohne Vorräte lässt sich in der Küche nicht wirtschaftlich arbeiten.
Auch Geiz trifft man oft an. Es wird nur das Billigste gekauft, Abgelaufenes, während die Angehörigen des Pfleglings oft in Saus und Braus leben. Gespart wird nur an den alten Menschen und ihren Betreuern.

Die meisten der mittlerweile auf über 150.000 geschätzten mittel- und osteuropäischen Frauen, die in Deutschland als Haushaltshilfe arbeiten, können von solchen Arbeitsbedingungen nur träumen.
Für diese Frauen stellt die häusliche Betreuung von Pflegebedürftigen in Deutschland oft die einzige Erwerbsmöglichkeit dar. Sie verlassen ihre eigene Familie, um eine Tätigkeit im Ausland aufzunehmen.

Es muss vorher überlegt werden, ob man sich eine solche Kraft leisten kann oder nicht.

Und was ganz wichtig ist: Es handelt sich um Menschen. Sie haben das absolute Recht, danach behandelt zu werden. Die Pflegekräfte sind keine Sklaven, die auf ein Kommando sofort Dinge erledigen, die mit der Pflege überhaupt nichts zu tun haben. Sie sind keine Prellböcke, zu denen sie oft gemacht werden. Sie werden oft gedemütigt, angeschrien, faul, frech, dumm benannt, wenn sie versuchen, ihre Rechte mal hervorzuheben.
Beschwert sich eine der Pflegerinnen bei den Verwandten, heißt es oft: Sie müssen Verständnis für den alten, kranken Menschen haben!
Dem muss Einhalt geboten werden, denn die meisten haben Verständnis, gehen liebevoll und aufmerksam mit ihren Pfleglingen um. Und sie haben es verdient, auch liebevoll aufgenommen zu werden.

Natürlich gibt es auch die Familien, die dankbar für die Unterstützung sind, eine wirklich schöne Unterbringung, mit allem ausgestattet, für die Pflegekraft haben.
Das darf nicht unerwähnt bleiben, denn nur meckern gilt nicht.

floravonbistram

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Kostenbeispiel für Arbeitgebermodell


Wenn Sie eine polnische Pflegekraft anmelden und selbst beschäftigen, kommen zu den Lohnkosten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern hinzu – rechnen Sie hier insgesamt mit mindestens 2.500 Euro pro Monat pro Betreuungsperson. Da Sie bei diesem Modell aufgrund der Erholungszeiten- und Urlaubsansprüche mehrere Betreuungspersonen parallel beschäftigen müssen, belaufen sich die Kosten hier auf mindestens 5.000 Euro monatlich.
Für Kost und Logis sollten Sie zusätzlich rund 420 Euro kalkulieren. Außerdem muss für die Haushaltshilfe eine Unfallversicherung (rund 25 Euro pro Jahr) abgeschlossen werden. Überlegen Sie, ob sie Urlaubs- und Weihnachtgeld zahlen oder anteilig Reisekosten übernehmen wollen.

Kosten des Entsendemodells

Die Kosten für eine polnische Pflegekraft setzen sich aus den Lohnkosten, den Aufwendungen für Kost und Logis, Fahrtkosten sowie eventuell Gebühren der Vermittlungsagentur und des Entsendeunternehmens zusammen. Auch für polnische Haushaltshilfen gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Stunde (Stand 2018). Pflegekräfte erhalten sogar 10,55 Euro brutto pro Stunde im Westen und 10,05 Euro brutto je Stunde im Osten Deutschlands (Stand 2018). Als Faustregel gilt: Liegt das Angebot der Agentur oder des ausländischen Arbeitgebers für eine Betreuungskraft wesentlich unter 2.000 Euro, dann wird der Mindestlohn nicht eingehalten.
Für die Beschäftigung einer polnischen/osteuropäischen Helferin können Sie im Einzelfall Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. Pflegegeld oder Verhinderungspflege) erhalten. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. das Vorliegen eines Pflegegrads für den Pflegebedürftigen. Lassen Sie sich dazu ausführlich beraten.
https://www.pflege.de/altenpflege/polnische-pflegekraefte/