Über die Zooliste erfahrt Ihr, 
in welchen Zoos Fotografieren
 mit Veröffentlichung auf Homepage 
oder in Foren erlaubt ist
Dort gibt es auch die Mail eines Biologen, der z.B. schreibt
Dort gibt es auch die Mail eines Biologen, der z.B. schreibt
Also rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied
zwischen "kommerziell" und "nichtkommerziell":
Veröffentlichung ist immer Veröffentlichung.
Daher wird ein Zoo im Härtefall vor Gericht wohl nicht durchkommen,
sobald das Fotografieren und das teilweise Veröffentlichen
von Fotos im Tierpark erlaubt ist.
Er könnte höchstens ein zukünftiges Fotografierverbot
im Parkgelände erwirken,
aber kein Veröffentlichkeitsverbot von bisherigen Bildern.
Außerdem wird beim Fotografieren eines Tieres kein Persönlichkeitsrecht verletzt.
Ein Zoo könnte nach dem Hausrecht nur Ansprüche geltend machen,
wenn die Zooanlage von innerhalb eindeutig wiedererkennbar ist.
Und dann ist es auch noch strittig,
ob ein Zoo vielleicht nicht doch öffentlichen Charakter hat.
Die Nahaufnahme eines Tieres und deren Veröffentlichung
 lässt sich 
nicht verbieten, auch wenn die Zoos das gerne hätten. 
Sie müssten dann 
das Fotografieren generell verbieten 
und das wäre auch nur gültig, 
wenn 
das Foto zeitlich nach dem ausgesprochenen Verbot 
geschossen worden 
wäre.