so oder so


Per aspera ad astra "Non est ad astra mollis e terris via"

(Über raue Pfade gelangt man zu den Sternen)


Freitag

!!!Hilfsmittel und Stromkosten von der Kranken/Pflegekasse


Ich weiß nicht, ob es hier Betroffene gibt, aber 
interessant auch im Verwandten- und Bekanntenkreis!!!

Krankenkasse muss Stromkosten für elektrische 
Hilfsmittel bezahlen
je mehr Geräte in der häuslichen Pflege benötigt werden, umso höher ist der Stromverbrauch, den die Patienten zu bezahlen haben. Die wenigsten Krankenkassen klären ihre Patienten jedoch darüber auf, welche Ansprüche sie haben. Fazit: Die meisten Patienten und Pflegebedürftigen bezahlen ihren erhöhten Strombedarf unnötigerweise selbst.
Auf welchem Gesetz beruht diese Entscheidung
Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat bereits im Februar 1997 entschieden, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs.1 S1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfaßt.
Somit müssen die Krankenkassen nicht nur die Anschaffung und die Wartung von Hilfsmitteln bezahlen, sondern auch den Strom, der zum Betreiben dieser Hilfsmittel notwendig ist. Den Link inkl. Sprachausgabe zu diesem Urteil finden Sie hier.
Unter Umständen wehren sich die Krankenkassen dagegen, die Stromkosten zu übernehmen. Dies ist nicht in Ordnung, ja gesetzeswidrig. Berufen Sie sich auf die Rechtsprechung und legen Sie dann sofort Widerspruch ein.
Voraussetzung der Kostenübernahme für den Strom
Es muss sich um ein vom Arzt verordnetes Hilfsmittel handeln, das die Kasse bezahlt hat. Wer sich zum Beispiel ein Elektromobil auf eigene Rechnung gekauft hat, weil die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernommen bzw. der Arzt keine Verordnung ausgestellt hatte, kann auch keine Stromkosten geltend machen.
Und was ist zu tun für den, dem das jahrelang nicht bekannt war?
Es gibt die Möglichkeit, bis zu 4 Jahre rückwirkend die Stromkosten geltend zu machen.