so oder so


Per aspera ad astra "Non est ad astra mollis e terris via"

(Über raue Pfade gelangt man zu den Sternen)


Dienstag

Ich bin absoluter Zoogegner

Ich bin schon seit Jahrzehnten in keinem Zoo mehr gewesen, weil ich diese völlig ablehne. 

Tiere gehören in ihren Lebensraum. Wir haben nicht das Recht, sie einzupferchen und unseren Kindern

und Enkeln vorspiegeln, dass das normal sei.

Im Zeitalter wunderbarer Dokumentarfilme kann man den Kindern die Wildtiere so nahe bringen und sie

 sensibilisieren, wie wundervoll in vielen Tiergattungen die Familienbunde und die Strukturen dieser

 kleinen Gesellschaften funktionieren.

Schlimm finde ich auch die sogenannten Tierfreunde, die in den Zoos die Tiere fotografieren und dann 

stolz auf ihre Bilder sind.

Da sind Tiere, die in der Wildnis Kilometer um Kilometer zurücklegen, wie z. B. Elefanten, Großkatzen 

etc, eingepfercht, schleichen müde an Gitterstäben entlang... und die Fotografen halten drauf...

Oh nein, der Mensch ist wirklich nicht die Krone der Schöpfung

Traurige Bilder, Elend der Kreatur





Ich würde auch keine Haustiere haben, wenn sie nicht die Möglichkeit hätten, ihre Kräfte draußen messen zu können...Laufen, Klettern, Jagen...Natur

"Traditionell werden in Zoos exotische Tiere mit großem Schauwert gehalten, wie Tiger, Giraffen oder Eisbären, deren artgerechte Unterbringung häufig kaum möglich ist. Denn die Tiere haben sehr spezielle Ansprüche an Klima, Futter oder an die Gehegeeinrichtung.
Unter dem Vorwand des Artenschutzes verteidigen viele Zoos die Vielfalt der zur Schau gestellten Tiere. Jedoch kann nur eine verschwindend geringe Zahl an bedrohten Tierarten durch Zuchtprogramme überhaupt erhalten werden, während viele Arten, wie Delfine, Elefanten oder Menschenaffen, kaum nachhaltig gezüchtet werden können oder für eine Auswilderung vorgesehen sind.
Überhaupt hat der Verband deutscher Zoodirektoren (VDZ) weitgehend die Überzeugung vertreten, dass eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes mit der Abwesenheit von Schmerzen, Leiden oder Schäden gleichzusetzen ist. Solche „Minimallösungen“ sind seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1999 und der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz im Jahr 2002 jedoch nicht mehr rechtskonform.
Vielmehr stehen die Grundbedürfnisse der Funktionskreise "Nahrungserwerbsverhalten", "Ruheverhalten", "Eigenkörperpflege", "Sozialverhalten", "Mutter-Kind-Verhalten" und "Erkundung" unter dem weitreichenden Schutz des Tierschutzgesetzes und müssen in einem Haltungssystem im Wesentlichen befriedigt werden. Dass VDZ dies bis heute ignoriert, hat im Ergebnis auch dazu beigetragen, dass verschiedene Haltungsvorgaben im vorliegenden Gutachten nicht ausreichen, um eine verhaltensgemäße Unterbringung im Sinne des Tierschutzgesetzes sicherzustellen." (Deutscher Tierschutzbund)