so oder so


Per aspera ad astra "Non est ad astra mollis e terris via"

(Über raue Pfade gelangt man zu den Sternen)


Donnerstag

STERBEHILFE


Das Leben lieben, den Tod gestalten

Vier Experten legen einen Entwurf für ein Gesetz zur Sterbehilfe vor. EIN KOMMENTAR VON 
"Wer einem anderen Beihilfe zur Selbsttötung leistet, wird, wenn die Selbsttötung ausgeführt oder versucht wurde, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." So lautet der erste Satz eines Gesetzentwurfs zur Sterbehilfe, der am Dienstag dieser Woche vorgestellt wurde.
Der Satz ist bemerkenswert. Denn seine Autoren haben ganz anderes im Sinn: Sie wollen die Sterbehilfe nicht verbieten, sondern zum Wohl sterbenskranker Patienten verlässlich verfügbar machen. Ihr Ziel ist eine Rechtssicherheit, die es bisher nicht gibt: für betroffene Patienten nicht, für Angehörige und Ärzte ebenso wenig.

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